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   BVerwG, 20.04.1971 - VI C 17.69   

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BVerwG, 20.04.1971 - VI C 17.69 (https://dejure.org/1971,3349)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.1971 - VI C 17.69 (https://dejure.org/1971,3349)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 1971 - VI C 17.69 (https://dejure.org/1971,3349)
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  • BVerwG, 11.06.1969 - VI C 61.65

    Besoldungsansprüche eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1971 - VI C 17.69
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß nur Laufbahnbewerber "vorgeschriebene Ausbildungszeiten" im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen können, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 32, 148), die in Frage zu stellen das Revisionsvorbringen keinen Anlaß gibt.
  • BVerwG, 29.12.1969 - VI C 71.67

    Bestimmung des Beginns des Besoldungsdienstalters - Anrechnung zurückliegender

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1971 - VI C 17.69
    Selbst wenn man trotz gewichtiger Bedenken zu seinen Gunsten unterstellte, unter diesen Umständen hätte noch die frühere Fassung des § 8 Abs. 1 BBesG und damit u.U. eine individuelle Bewertung von Vortätigkeiten nach Aufgabenbereich, Verantwortung und Qualifikation Platz greifen müssen, so wäre für eine die besoldungsmäßige Einstufung übersteigende Bewertung doch Jedenfalls Voraussetzung, daß der Stelleninhaber die laufbahnrechtlich nachgewiesene Qualifikation für die höherwertigen Aufgaben besaß (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. Dezember 1969 - BVerwG VI C 71.67 - [Buchholz 235 § 8 BBesG Nr. 4]).
  • Drs-Bund, 11.03.1988 - BT-Drs 11/1993
    Auszug aus BVerwG, 20.04.1971 - VI C 17.69
    Im Regierungsentwurf zum Bundesbesoldungsgesetz (BT-Drucks. 11/1993) war sein Regelungsinhalt als § 8 noch unmittelbar in die allgemeinen Vorschriften über die Berechnung des Besoldungsdienstalters eingefügt; erst im Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (ET-Drucks. 11/3638) wurde er aus diesem Zusammenhang gelöst und (als § 38 a) in die Übergangsvorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes eingereiht.
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BVerwG, Entscheidung vom 30.04.1971 - VI C 17.69 (https://dejure.org/1971,6215)
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  • BVerwG, 06.05.1977 - 6 B 5.77

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im

    Der erkennende Senat hat bereits wiederholt entschieden, daß nur Laufbahnbewerber "vorgeschriebene Ausbildungszeiten" im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 1 BBesG aufweisen können, nicht aber andere Bewerber (BVerwGE 32, 148 [BVerwG 11.06.1969 - BVerwG VI C 61.65]; Urteil vom 30. April 1971 - BVerwG VI C 17.69 - [Buchholz 235 § 6 BBesG Nr. 14]).
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